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Beglaubigung von Unterschriften

 

Gemäss Artikel 62 – 64 der kantonalen Notariatsverordnung dürfen die bernischen Einwohnergemeinden keine Unterschriften beglaubigen. Im Kanton Bern muss die Echtheit einer Unterschrift von Privaten oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original durch eine bernische Notarin oder einen bernischen Notar beglaubigt werden. 

Sofern die Beglaubigung für das Ausland bestimmt ist, muss die entsprechende Zusatzbestätigung bei der Staatskanzlei des Kantons Bern eingeholt werden: 

Staatskanzlei des Kantons Bern
Amt für Ressourcen und politische Rechte
Empfang
Postgasse 68
3000 Bern 8 

Die kantonale Verordnung über die Beglaubigung von Unterschriften regelt die Beglaubigung der Unterschriften von Behörden und Amtspersonen von Kanton und Gemeinden. 

Vielen Dank für das Verständnis! 

Kantonale gesetzliche Grundlagen:

Weitere Informationen:

Neuigkeiten

 

Verkehrserschwerung
Verkehrserschwerung bei der Sagigrabenbrücke infolge Bauarbeiten  bis Mai 2025

Projektwebseite Beatenberg belebt

Informationen über das Projekt finden Sie unter www.beatenbergbelebt.ch 

 

Allgemeine Gemeinde-Informationen sind unter Aktuell auffindbar!


Aktuelle amtliche Publikationen finden Sie unter dem Anzeiger Interlaken.

 

Direktzugriffe

eBau


Baugesuche müssen Sie elektronisch einreichen. Über folgenden Link gelangen Sie auf eBau: http://www.be.ch/ebau

Weitere Informationen finden Sie unter: www.be.ch/projekt-ebau