Sie suchen eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen oder zu mieten? Die Einwohnergemeinde Beatenberg bietet Hauseigentümern die Möglichkeit, ihr Inserat auf der Webseite zu platzieren.
Kosten:
Verlangen Sie auf der Gemeindeverwaltung ein Anmeldeformular oder füllen Sie online folgendes Formular aus:
Formular Liegenschaften »
Es würde uns freuen, wenn Sie auf diesem Weg das für Sie geeignete Objekt finden und wir Sie bald in unserer Gemeinde willkommen heissen dürfen.
Grösse des Objektes
2 1/2 Zimmer
Beschreibung
Mehrfamilienhaus, Beton verkleidet. Kellerabteil. Gemeinsame Waschküche
EHP + Aussenparkplatz. Balkon.
Adresse
Erika 1
Standort
F8 Nähe Hotel Mercure Schmocken Ortsplan
Preis
Verkaufspreis CHF 205'000
Bemerkungen
Kontaktadresse
Turtschi Eugen
Chalet Erika 1
3803 Beatenberg
079 901 04 10
3 Zimmer Wohnung mit Garten und grossem Aussenbereich zur Nutzung.
Beschreibung
Parterre Ferienwohnung in schönem Chalet mit schönster Sicht auf Jungfrau Mönch und Eiger sowie Thunersee, im Dorfzentrum von Beatenberg, sehr ruhig gelegen. Die über eine Treppe zugängliche Ferienwohnung ist verkehrsfrei. Die Ferienwohnung ist teilweise möbliert. Ganzjährige Vermietung.
Standort
Standboden
Preis
nach Absprache
Bemerkungen
mietbar ab Spätfrühling/Frühsommer 2024
Parkplatz vorhanden
Kontaktadresse
Brigitte Bachmann Clemencio
Schlossgraben
3076 Worb
031 839 53 14/077 442 94 58
b.bach@gmx.ch
1½ Zimmerwohnung möbliert.
Beschreibung
Die Wohnung ist gross, hell, sonnig und wurde neu umgebaut.
Standort
Schmockenstrasse 220
Preis
Schmocken
Bemerkungen
CHF 880.- / Inkl. Nebenkosten aber ohne Heizung
Kontaktadresse
Othmar Konrad
Unterdorfstrasse 1
Wimmis
+41799614664
othmar.konrad@kowi.ch
Grösse des Objektes
2 x OG 4½ Zimmerwohnung 103.1m²
Balkon 18m²
Beschreibung
Neubau MFH, Fertigstellung Frühjahr 2017, jede Wohnung verfügt über ein grosses Bad mit Badewanne und Dusche, Waschmaschine, Tumbler, und Kellerabteil. Das Mehrfamilienhaus verfügt über eine Einstellhalle und Aussenparkplätze.
Standort
Waldegg, Susegg
Preis
ab CHF 1'750 exkl. Nebenkosten
Einstellhallenplatz CHF 100
Aussenparkplatz CHF 50
Mehr Infos unter: www.gafner-blatter.ch
Kontaktadresse
Albert Blatter
Waldeggstrasse 164
3803 Beatenberg
079 746 96 76
albert-blatter@bluewin.ch
Sie suchen eine Wohnung oder ein Haus zu kaufen oder zu mieten? Die Einwohnergemeinde Beatenberg bietet Hauseigentümern die Möglichkeit, ihr Inserat auf der Webseite zu platzieren.
Es würde uns freuen, wenn Sie auf diesem Weg das für Sie geeignete Objekt finden würden und wir Sie bald in unserer Gemeinde willkommen heissen dürfen.
Das Bundesrecht beschränkt den Grundstückerwerb durch Personen im Ausland. Beim Erwerber muss es sich um eine Person im Ausland im Sinne des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) handeln.
Personen im Ausland im Sinne des BewG sind:Natürliche Personen:
- Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz im Ausland;
- Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz in der Schweiz, die weder Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft (EG) oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sind noch eine gültige Niederlassungsbewilligung C besitzen.
Nicht dem BewG unterliegen somit:
- Schweizerinnen und Schweizer sowie Schweizer Doppelbürgerinnen und Doppelbürger mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland;
- Staatsangehörige der EG- und EFTA-Mitgliedstaaten mit rechtmässigem und tatsächlichem Wohnsitz in der Schweiz (in der Regel mit einer Aufenthaltsbewilligung EG/EFTA B oder einer Niederlassungsbewilligung EG/EFTA C, eventuell mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung EG/EFTA L; eventuell als Person im Dienste von Botschaften, Konsulaten oder internationalen Organisationen mit einer Legitimationskarte des Eidgenässischen Departements für auswärtige Angelegenheiten oder im Dienste ausländischer Bahn-, Post- oder Zollverwaltungen mit Sitz in der Schweiz mit einem Dienstausweis);
- Staatsangehörige anderer ausländischer Staaten, die eine gältige Niederlassungsbewilligung C besitzen und auch tatsächlich in der Schweiz Wohnsitz haben; Personen im Dienste von Botschaften, Konsulaten und internationalen Organisationen oder ausländischen Bahn-, Post- und Zollverwaltungen mit Sitz in der Schweiz gelten dann nicht als Person im Ausland, wenn sie eine dem Niederlassungsrecht entsprechende Aufenthaltsdauer in der Schweiz nachweisen können (5 oder 10 Jahre, je nach Nationalität).
Juristische Personen und vermögensfähige Gesellschaften ohne juristische Persönlichkeit
Als Personen im Ausland gelten Gesellschaften, die ihren Sitz im Ausland haben (auch wenn sie Schweizerinnen oder Schweizern geharen, es sich wirtschaftlich betrachtet um schweizerische Firmen handelt, Art. 5 Abs. 1 Bst. b BewG). Ebenfalls als Personen im Ausland gelten juristische Personen (Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen) und vermögensfähige Gesellschaften ohne juristische Persönlichkeit (Kollektiv- und Kommanditgesellschaften), die zwar ihren Sitz in der Schweiz haben, aber von Personen im Ausland beherrscht werden (Art. 5 Abs. 1 Bst. c BewG). Eine Beherrschung durch Personen im Ausland wird insbesondere vermutet, wenn diese mehr als einen Drittel des Kapitals einer Gesellschaft besitzen oder über mehr als einen Drittel des Stimmrechts verfügen oder ihr bedeutende Darlehen gewährt haben (Art. 6 BewG).
Treuhandgeschäfte, Trusts
Erwerber, die grundsätzlich nicht dem BewG unterliegen, gelten ebenfalls als Personen im Ausland, wenn sie ein Grundstück auf Rechnung einer Person im Ausland erwerben (Treuhandgeschäft, Art. 5 Abs. 1 Bst. d BewG).
Bewilligungspflicht:
Ferienwohnungen und Ferienhäuser können nur mit einer Bewilligung des Regierungsstatthalteramts erworben werden. Diese setzt ein kantonales Kontingent voraus, das im Kanton Bern 140 Einheiten beträgt. In Beatenberg beträgt die Gesamtwertquote eines Stockwerkeigentums, die als Zweitwohnung an Ausländer verkauft werden kann, höchstens 50 %. Der Verkauf von Stockwerkeinheiten im Dorint Apparthotel Blüemlisalp an Ausländer beträgt 100 % aufgrund einer altrechtlichen Bewilligung des Regierungsstatthalteramtes Interlaken-Oberhasli.
Den genauen Wortlaut gemäss Artikel 9 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland zur Einschränkung finden Sie im Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2004. Bei einem allfälligen Verkaufsobjekt empfehlen wir Ihnen, jeweils mit der Gemeindeschreiberei Beatenberg (Telefon: 033 841 81 21 oder E-Mail: gemeindeverwaltung@beatenberg.ch) Kontakt aufzunehmen. Im Weiteren finden Sie Informationen auf der Homepage des Amts für Wirtschaft, Marktaufsicht.
Hauptwohnungen können von EG- und EFTA-Angehörigen ohne Bewilligung gekauft werden, sofern die Person oder die Familie dort ihren rechtmässigen und tatsächlichen Wohnsitz hat. Weiterführende Informationen zum Aufenthalt finden Sie auf der Seite des Staatssekretariat für Migration.
Betriebsstätten können ebenfalls ohne Bewilligung gekauft werden. Als Betriebsstätten gelten Grundstücke, die für einen Handels- oder Fabrikationsbetrieb dienen oder für ein anderes, nach kaufmännischer Art gefährtes Gewerbe bzw. für die Ausübung eines freien Berufs.
Zweitwohnungen:
Mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative im Jahr 2012 haben sich die Schweizer Stimmberechtigen dafür ausgesprochen, den Zweitwohnungsbau zu beschränken. Das Verbot für die Erstellung neuer Zweitwohnungen gilt für Gemeinden, in denen der Anteil von Zweitwohnungen mehr als 20 % am gesamten Bestand der Wohnungen beträgt. Gemäss Richtplan des Kantons Bern, Massnahmeblatt D_06, gehört die Gemeinde Beatenberg zu den Gemeinden, in denen aus kantonaler Sicht ein erhähter planerischer Handlungsbedarf bezüglich Zweitwohnungen besteht. Der Zweitwohnungsanteil in der Gemeinde Beatenberg liegt bei 53 %. Die Beurteilung von Neu- und Umbauten sowie Umnutzungen von Zweitwohnungen erfolgt bis auf weiteres nach dem Bundesgesetz über Zweitwohnungen (SR 702), der Zweitwohnungsverordnung (SR 702.1) sowie dem anwendbaren kantonalen und kommunalen Baurecht.
Quellen: Bundesamt für Raumentwicklung und Bundesamt für Justiz
Wintersperre Grönstrasse
Die Grönstrasse zwischen Beatenberg-Grön ist vom 1. Dezember 2023 bis Ende April 2024 gesperrt.
Verkehrserschwerung
Verkehrserschwerung bei der Sagigrabenbrücke infolge Bauarbeiten bis Mai 2025
Projektwebseite Beatenberg belebt
Informationen über das Projekt finden Sie unter www.beatenbergbelebt.ch
Allgemeine Gemeinde-Informationen sind unter Aktuell auffindbar!
Aktuelle amtliche Publikationen finden Sie unter dem Anzeiger Interlaken.
Baugesuche müssen Sie elektronisch einreichen. Über folgenden Link gelangen Sie auf eBau: http://www.be.ch/ebau
Weitere Informationen finden Sie unter: www.be.ch/projekt-ebau