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Aktuell Detail-Information

Kantonales Energiegesetz – diese Änderungen müssen Gebäudebesitzende kennen  29. Dezember 2022

Für Gebäudebesitzerinnen und -besitzer sind nachfolgende Informationen wichtig:

  • Heizungsersatz
    Neu ist der Ersatz der Heizung immer meldepflichtig. Sofern erneut eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung eingebaut wird, gelten bei über 20-jährigen Wohngebäuden sowie Verwaltungsgebäuden, Schulen, Verkaufsgebäuden und Restaurants zusätzliche Anforderungen. Die Anforderung kann erfüllt werden, wenn im aktuellen Zustand mindestens die GEAK-Gesamtenergieeffizienz D nachgewiesen wird, ein gültiges Minergie-Zertifikat vorliegt oder eine der zwölf Standardlösung fachgerecht umgesetzt wird.

    Die Meldung des Heizungsersatzes erfolgt über das eBau-Portal des Kantons Bern.
  • Elektroboiler
    Bestehende, zentrale Elektroboiler in Wohnbauten müssen innert 20 Jahren ab Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes (spätestens bis 31.12.2043) ersetzt werden, sofern sie nicht mit mindestens 50 % erneuerbarem, eigenproduzierten Strom betrieben werden.
  • Neubauten
    Der Grenzwert des gewichteten Energiebedarfs wird aufgehoben und durch die gewichtete Gesamtenergieeffizienz abgelöst. Damit ist der gesamte Energieverbrauch des Gebäudes zu berücksichtigen. Gleichzeitig darf die Eigenenergieerzeugung (Elektrizität und/oder Wärme) in Abzug gebracht werden, sofern diese aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Der Grenzwert des Heizwärmebedarfs bleibt bestehen.
    Bei Neubauten mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 m2 muss neu eine Solaranlage installiert werden. Ausserdem gilt neu eine Ausrüstungspflicht von Parkplätzen mit einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng

Für eine Beratung wenden Sie sich an die öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern.

Neuigkeiten

 

Verkehrserschwerung
Verkehrserschwerung bei der Sagigrabenbrücke infolge Bauarbeiten  bis Mai 2025

Projektwebseite Beatenberg belebt

Informationen über das Projekt finden Sie unter www.beatenbergbelebt.ch 

 

Allgemeine Gemeinde-Informationen sind unter Aktuell auffindbar!


Aktuelle amtliche Publikationen finden Sie unter dem Anzeiger Interlaken.

 

Direktzugriffe

eBau


Baugesuche müssen Sie elektronisch einreichen. Über folgenden Link gelangen Sie auf eBau: http://www.be.ch/ebau

Weitere Informationen finden Sie unter: www.be.ch/projekt-ebau