Noirjean Roland, Gemeindepräsident
Werner Schmocker, Vizegemeindepräsident
Fuss-Bühlmann Sonja, Gemeindeschreiberin/Geschäftsleiterin
Einleitung
Die Legislative ist das höchste Organ einer Demokratie, also die Stimme des Volkes. In einer Gemeinde kann das Volk entweder an der Urne oder an einer Gemeindeversammlung mitbestimmen. In Beatenberg erfolgen Wahlen des Gemeinderates und des Gemeindepräsidiums sowie Abstimmungen über Gebietsveränderungen an der Urne. Alle übrigen Entscheide fällen die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung, sofern diese in der Zuständigkeit der Stimmberechtigten liegen. In der Regel finden pro Jahr zwei Versammlungen statt, jeweils im Juni und im Dezember. Erfordern es die Geschäfte, kann der Gemeinderat weitere Versammlungen einberufen.
Stimmrecht
An der Gemeindeversammlung sind alle Personen stimmberechtigt, welche das eidgenössische Stimmrecht besitzen sowie am Tag der Versammlung seit 3 Monaten in der Gemeinde Beatenberg wohnhaft und angemeldet sind. Alle übrigen Personen (inkl. Medienvertreter) dürfen an der Versammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht.
Einladung / Information
Die Einladung zur Gemeindeversammlung inkl. Bekanntgabe der Traktanden erfolgt mindestens 30 Tage im Voraus mit Publikation im amtlichen Anzeiger Interlaken.
Dazu wird rund drei Wochen vor der Versammlung die Botschaft zur Versammlung auf der Homepage aufgeschaltet oder kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Darin werden die traktandierten Geschäfte eingehend erläutert.
Die ordentlichen Gemeindeversammlungen finden an folgenden Daten statt:
Ablauf der Versammlung
Die Gemeindeversammlung wird durch das Gemeindepräsidium geleitet. Er oder sie führt durch die Versammlung und sorgt für einen ordnungsgemässen Ablauf. Die einzelnen Geschäfte werden durch den Gemeinderat vorgestellt, in der Regel durch die zuständige Ressortvorsteherin oder den zuständigen Ressortvorsteher. Grundsätzlich ist es allen Stimmberechtigten erlaubt, sich zu den Geschäften zu äussern und Fragen zu stellen. Das Gemeindepräsidium erteilt dazu auf Verlangen das Wort. Abstimmungen erfolgen offen, das heisst mit dem Handzeichen. Die aus der Versammlung gewählten Stimmenzähler ermitteln die Stimmen. Ein Viertel der anwesenden Stimmberechtigten kann eine geheime Abstimmung verlangen.
Rechtsmittel
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt von Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Protokolle
Budgets
Jahresrechnungen
Finanzpläne
Verkehrserschwerung
Verkehrserschwerung bei der Sagigrabenbrücke infolge Bauarbeiten vom 2. Mai 2023 bis Mai 2025
Birchistrasse
Gewichtsbeschränkung
Auf der Birchistrasse besteht eine Gewichtsbeschränkung bei der Brücke von 18 Tonnen.
Projektwebseite Beatenberg belebt
Informationen über das Projekt finden Sie unter www.beatenbergbelebt.ch
Strassennamenkarte
Karte mit neuen Strassennamen seit 01.01.2021
Allgemeine Gemeinde-Informationen sind unter Aktuell auffindbar!
Aktuelle amtliche Publikationen finden Sie unter dem Anzeiger Interlaken.
Baugesuche müssen Sie elektronisch einreichen. Über folgenden Link gelangen Sie auf eBau: http://www.be.ch/ebau
Weitere Informationen finden Sie unter: www.be.ch/projekt-ebau