Das Bundesrecht beschränkt den Grundstückerwerb durch Personen im Ausland.
Ferienwohnungen und Ferienhäuser können nur mit einer Bewilligung des Regierungsstatthalteramts erworben werden. Diese setzt ein kantonales Kontingent voraus, das im Kanton Bern 140 Einheiten beträgt. Die Gemeinde muss zudem den Erwerb von Ferienwohnungen an Personen aus dem Ausland zulassen. Für Beatenberg beträgt die Gesamtwertquote eines Stockwerkeigentums höchstens 50 %. Der Verkauf von hotelmässig bewirtschafteten Appartments (Beispiel Apparthotel Blüemlisalp/Dorint) darf höchstens 65 % betragen. Den genauen Wortlaut finden Sie im Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2004. Bei einem allfälligen Verkaufsobjekt empfehlen wir Ihnen, jeweils mit der Gemeindeschreiberei Beatenberg (033 841 81 21) Kontakt aufzunehmen. Im Weiteren finden Sie Informationen auf der Homepage des becos, Berner Wirtschaft
Hauptwohnungen können von EU- und EFTA-Angehörigen ohne Bewilligung gekauft werden, sofern die Person oder die Familie dort ihren rechtmässigen und tatsächlichen Wohnsitz hat. Weiterführende Informationen zum Aufenthalt finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Migration.
Betriebsstätten können ebenfalls ohne Bewilligung gekauft werden. Als Betriebsstätten gelten Grundstücke, die für einen Handels- oder Fabrikationsbetrieb dienen oder für ein anderes, nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe bzw. für die Ausübung eines freien Berufs.
Trifft keiner der aufgezählten Fälle zu, ist ein Erwerb in der Regel nicht möglich.